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Glossar — Fachbegriffe rund um die Klimaanlage im Wiener Gemeindebau

Kurzerklärungen zu allen Abkürzungen, Behörden, Geräte-Begriffen und Rechts-Termen, die im Antrag bei Wiener Wohnen oder im Festpreis-Angebot vorkommen.

BDA — Bundesdenkmalamt
Österreichische Bundesbehörde für Denkmalpflege. Bei denkmalgeschützten Wiener Gemeindebauten ist eine zusätzliche BDA-Genehmigung für die Klimaanlagen-Außeneinheit erforderlich. Wir holen sie bei Bedarf für Sie ein. Mehr im Ablauf →
F-Gas-Verordnung — EU 517/2014
Europäische Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Regelt die Zertifizierung von Klimatechnikern, das maximale GWP-Niveau der Kältemittel und die Pflicht zur jährlichen Dichtheitsprüfung. Unsere Montage-Partner sind alle F-Gas-zertifiziert.
FAGG — Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
Österreichisches Gesetz, das Verbraucher:innen bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Begründung einräumt (§ 11 FAGG). Gilt auch für Verträge mit uns. Volltext der Widerrufsbelehrung →
Flächenmiete
Einmaliges Entgelt an Wiener Wohnen für die Nutzung von Dach- oder Fassadenfläche zur Montage des Klimaanlagen-Außengeräts. Üblicher Betrag: ca. € 70. Im Angebot transparent ausgewiesen.
Gebrauchsabgabe
Jährliche Abgabe an die MA 46 bei Nutzung öffentlichen Grundes für die Montage. Selten relevant bei Klimaanlagen-Außengeräten an Gemeindebau-Fassaden.
Genehmigungsvorbehalt
Vertragsklausel: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Wiener Wohnen den Antrag genehmigt. Bei Ablehnung erlischt der Vertrag automatisch und ohne Kostenfolge — Sie zahlen 0 €.
§ 94 GewO — Österreichische Gewerbeordnung
Listet die reglementierten Gewerbe. Klimatechniker (Kälte- und Klimatechnik) ist ein reglementiertes Gewerbe und erfordert einen Befähigungsnachweis (Konzession). Wiener Wohnen verlangt zwingend einen solchen konzessionierten Fachbetrieb für die Montage.
Inverter
Stufenlose Drehzahl-Steuerung des Klimakompressors. Spart Energie, läuft leiser und ist heute Pflicht für die Wiener-Wohnen-Genehmigung. Alle modernen Split-Geräte haben Inverter-Technik.
R32 — Kältemittel
Modernes Kältemittel mit deutlich geringerem Treibhauspotenzial (GWP 675) als das ältere R410A. Für Wiener Wohnen vorgegeben — maximal 1,5 kg Füllmenge.
Konzessionierter Fachbetrieb
Betrieb mit gewerberechtlicher Konzession (§ 94 GewO Kälte- und Klimatechnik) und F-Gas-Zertifizierung. Nur solche Betriebe dürfen Klimaanlagen im Wiener Gemeindebau montieren. Welcher Partner Ihren Auftrag konkret ausführt, steht in Ihrem individuellen Vertrag.
MA 19 — Magistratsabteilung Stadtgestaltung
Wiener Magistratsabteilung, zuständig für das Stadtbild. Genehmigt straßenseitige oder optisch auffällige Anbringungen — auch Klimaanlagen-Außengeräte in Schutzzonen. Wir koordinieren den MA-19-Antrag bei Bedarf.
MA 37 — Wiener Baupolizei
Prüft die baurechtliche Bewilligungspflicht bei größeren oder schallintensiveren Klimaanlagen. Standard-Split-Geräte unter den Wiener-Wohnen-Vorgaben (R32 ≤ 1,5 kg, Raumvolumen ≥ 20 m³, Schall unter Grenzwert) sind meist bewilligungsfrei.
MA 46 — Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
Erhebt die jährliche Gebrauchsabgabe bei Nutzung öffentlichen Grundes. Bei Klimaanlagen selten relevant.
Schall-Ergebnisbogen
Pflicht-Anlage zum Wiener-Wohnen-Antrag. Dokumentiert die berechneten oder gemessenen Schallemissionen des Außengeräts an Nachbar-Fenstern. Wird vom konzessionierten Fachbetrieb erstellt — Sie müssen sich nicht selbst damit beschäftigen.
Schutzzone
Wiener Stadtgebiet mit besonderen optischen Vorgaben (z. B. Innere Stadt, denkmalgeschützte Ensembles). Klimaanlagen-Außengeräte erfordern hier zusätzliche MA-19-Genehmigung.
SEER — Seasonal Energy Efficiency Ratio
Saisonaler Kühlwirkungsgrad — misst, wie effizient ein Klimagerät über eine ganze Kühlsaison hinweg arbeitet. Höherer Wert = weniger Stromverbrauch. Für Wiener Wohnen: SEER mindestens 6,5 (entspricht etwa A++). Unsere KOMFORT- und MULTI-Pakete liegen bei SEER ≥ 7.
Sonnenschutz-Förderung Stadt Wien
Förderung für außenliegenden Sonnenschutz (Rollläden, Jalousien, Markisen): 50 % der Kosten, maximal € 1.500 pro Wohnung. Voraussetzung: Gebäude älter als 10 Jahre und mindestens 3 Wohneinheiten — das trifft auf praktisch jeden Gemeindebau zu. Auf Wunsch beantragen wir die Förderung gemeinsam mit Ihrer Klimaanlage.
Split-Klimagerät
Klimaanlage in zwei Teilen: Inneneinheit (an der Wand im Raum) und Außeneinheit (mit Kompressor, an Fassade/Balkon/Dach). Verbunden durch eine Kältemittelleitung. Die einzige im Wiener Gemeindebau erlaubte Bauart — Monoblock-Geräte sind nicht zulässig.
Wiener Wohnen
Hausverwaltung der rund 220.000 Wiener Gemeindewohnungen mit etwa 500.000 Mieter:innen. Genehmigt seit dem 20. Mai 2026 Split-Klimaanlagen im Gemeindebau unter definierten Auflagen. Antrag-Einreichadresse: hausverwaltung@wrw.wien.gv.at — den kompletten Antrag stellen wir für Sie.

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